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Treuhandbüro Doris Keller-Meier 

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Aktuelles aus Finanzen, Steuern, Vorsorge und Immobilien

Oktober 2023 

Einzahlung Säule 3a für das Jahr 2023 frühzeitig vornehmen

Erwerbstätige, mit Anschluss an eine Pensionskasse, dürfen für das Jahr 2023 höchstens 7'056 CHF in die Säule 3a einzahlen. Für Erwerbstätige ohne Pensionskasse liegt der Höchstbetrag bei 20% des Netto-Erwerbseinkommens, jedoch höchstens 35'280 CHF.

Einzahlungen müssen bis spätestens 31. Dezember 2023 bei der Bank oder Vorsorgeeinrichtung eingehen. Es empfiehlt sich daher, Überweisungen frühzeitig zu veranlassen, da eine Nachzahlung für 2023 im Jahr 2024 nicht statthaft ist.

August 2023 

Neue Mehrwertsteuersätze ab dem 1. Januar 2024

Im Zusammenhang mit der "Reform AHV 21" hat der Bund die Erhöhung der MWSt-Sätze beschlossen. Ab dem 1. Januar 2024 gelten folgende %-Sätze:

  • Normalsatz: 8.1%
  • Reduzierter Satz: 2.6%
  • Sondersatz für Beherbergungsleistungen: 3.8%

Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz ist ausschliesslich der Zeitpunkt, an dem die Leistung erbracht wurde. Rechnungs- bzw. Zahlungsdatum sind nicht zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass alle bis zum 31. Dezember 2023 erbrachten Leistungen mit den "alten" Steuersätzen abgerechnet werden müssen. Bei Leistungen, die ab dem 1. Januar 2024 erbracht werden, sind die o.g. neuen Steuersätze anzuwenden.

Sollen Leistungen, die sowohl in 2023 als auch in 2024 erbracht werden, auf einer gemeinsamen Rechnung aufgeführt werden, sind die jeweiligen Beträge und die anzuwendenden MWSt-Sätze gesondert auszuweisen.

Da die Erhöhung der MWSt-Sätze ggf. noch diverse weitere Massnahmen und Anpassungen in Ihrem Unternehmen erforderlich macht, beraten wir Sie gern ausführlich und persönlich. Wir freuen uns hierzu auf Ihre telefonische Kontaktaufnahme unter der Tel-Nr. 041 288 89 89 oder nehmen Sie mittels Kontaktformular mit uns Verbindung auf.

November 2021 

Einzahlung in die Vorsorge 3a nicht vergessen

Für 2021 gelten folgende Maximalbeträge:

  • CHF 6'883 für Erwerbstätige mit Pensionskasse
  • 20% des Nettoeinkommens (maximal CHF 34'416) für Erwerbstätige ohne Pensionskasse

Ihre Zahlung sollte rechtzeitig erfolgen, damit die Gutschrift auf alle Fälle noch im Jahr 2021 auf Ihrem Vorsorgekonto gutgeschrieben wird. Nachzahlungen in 2022 für das Jahr 2021 sind nicht möglich. Um die Steuerbelastung beim Bezug zu reduzieren, sollten Sie Ihre Zahlungen, über die Jahre, auf mehrere Vorsorgekonten verteilen. Die Eröffnung von mehreren Konten bei verschiedenen Banken ist statthaft.

Die Vorteile der Vorsorge 3a im Überblick

  • Erhöhung Ihrer finanziellen Mittel im Alter
  • Eingezahlte Beträge können im Einzahlungsjahr vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden
  • Die Höhe der jährlichen Einzahlungen bestimmen Sie selbst
  • Für den Erwerb von Wohneigentum oder die Amortisation einer Hypothek ist ein Vorbezug möglich
  • Ihr Vorsorgeguthaben können Sie bis zu fünf Jahre vor Erreichen des Rentenalters beziehen
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